ISEF

Über das Institut

Institut für Schule, Erziehungs- und Fachwissenschaften (ISEF) in Nordrhein-Westfalen

Das ISEF erfüllt als Einrichtung zur Förderung von Bildung und Wissenschaft die Voraussetzung für die Anerkennung nach Schul- und Hochschulgesetz des Landes NRW. Das Institut kooperiert mit Ersatzschulträgern, anerkannten Bildungsinstitutionen, der staatlichen Schulaufsicht sowie erziehungs- und fachwissenschaftlichen Einrichtungen respektive Hochschulen.

Rechtsstellung

Das ISEF ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Stiftung Marienschule der Ursulinen Bielefeld.
Es entwickelt Bildungsvorstellungen, die Ersatzschulträger mit ihrer Erziehungsarbeit im Rahmen der Freiheitsgarantie gem. Art. 7, Abs. 4 GG anstreben.

Zwecksetzung und Aufgaben

Zwecksetzung des ISEF als Service- und Koordinationsstelle ist, die nach Gesetzgebung gewährten „Freiräume zur Gestaltung des Ersatzschulwesens“ in Theorie und Praxis institutionalisiert zu nutzen.

Den andersartigen „Bildungs- und Erziehungsauftrag von Ersatzschulträgern“  durch weltanschaulich profilierte ISEF–Angebote, die dem staatlichen Prüfungs- und Berechtigungswesen gleichwertig sind, zu unterstützen und zu befördern, sind maßgebliche Leitlinien der Institutsarbeit.

ISEF–Hauptaufgaben: Theorie und Praxis-Verbundarbeit

a) Wahrnehmung von Ersatzschulträger–Angelegenheiten: Verantwortung für die Einhaltung amtlicher Bestimmungen im Ersatzschulwesen

b) Wahrnehmung anwendungsorientierter Forschungs- insb. Entwicklungsangelegenheiten: Information, Beratung, Projektbegleitung resp. –betreuung in den Handlungsfeldern „systemischer Schul- und Unterrichtsentwicklung“ sowie  „Qualitätsmanagement im Bildungswesen“

c) Sonderaufgaben aus anderen Handlungsfeldern, z.B. „Wirtschaft und Verwaltung“ können auf Anfrage übernommen werden.

Organe des Instituts: Erfahrung und Kompetenz

Organe des Instituts sind der Institutsrat und die Institutsleitung.

Institutsrat

Der Institutsrat ist das Aufsichtsgremium. Er besteht aus bis zu zwei geborenen vom Rechtsträger entsandten Mitgliedern und mindestens drei, höchstens sieben weiteren Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren berufen werden.

Geborene Mitglieder des Institutsrats

  • G. Kunert – OStD i.E., Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft kath. Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Paderborn
  • Ch. Weishaupt - OStD i.E.

Berufene Mitglieder des Institutsrats

  • Bereich staatlich genehmigter Ersatzschulen: wechselnder Gaststatus
  • Bereich Schulaufsicht:
    - H. Jäger – LMR'in, Ministerium für Schule und Bildung NRW
    - H. Amonat – LRSD, Bezirksregierung Arnsberg
    - H. Zumbrock – LRSD, Bezirksregierung Detmold
  • Bereich Wissenschaft:
    - Dr. K. Böllert – Professorin für Sozialpädagogik/Sozialpolitik an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster
    - Dr. M. Bonsen  – Professor für empirische Schulforschung, Schul- und Unterrichtsentwicklung an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster

Institutsleitung

Institutsleiter, Dr. M. Gerhardts – Mehrfach-Laufbahnerfüller des Schul- und Hochschuldienstes – führt das Institut selbständig in Verantwortung gegenüber dem Institutsrat. Er vertritt das Institut nach innen und außen als Professor für Schul- und Wirtschaftspädagogik, insb. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bildungswesen.

Stellvertretender Institutsleiter, S. Zingler, OStD i.E. (Qualitätsprüfer)

Projekt-Beiräte

Der Institutsleiter bestellt für die Dauer der ISEF-Maßnahmen, die in Projektform durchgeführt werden, Projekt-Beiräte (PBR), in denen Auftragnehmer und Auftraggeber das Projekt als gesetzliche Vertreter kontrollierend begleiten. Die  Projektleitung obliegt dem Institutsleiter als Auftragnehmer, der fachkundige Mitglieder im Rahmen der ISEF-Gremienarbeit gem. Rahmenkooperationsabkommen (RKA) berufen kann:

  • Projekt-Steuergruppen (PSTG): Institutsleitung beruft i.d.R. drei bis fünf Mitglieder, die im konzeptionellen Aufgabenfeld als Berater das jeweilige Projekt qualitätssichernd, weiter – entwickelnd und bedarfsbedingt evaluierend (ggfls. mit externer Hilfe - s. PAK) begleiten.
  • Projekt-Fachausschüsse (PFA): Institutsleitung beruft i.d.R. drei bis fünf Mitglieder, die im operativen Aufgabenfeld als Sachverständige die Projekt-Steuergruppen mit Ausarbeitungen und Empfehlungen zur anwendungsorientierten Umsetzung unterstützen.
  • Projekt-Arbeitskreise (PAK): Institutsleitung beauftragt bedarfsbedingt interne bzw. externe Experten, die vorrangig aktuelle, fachwissenschaftliche Standards (gleichermaßen im Kontext von Rand- und Hilfsdisziplinen) eruieren und Expertisen zur Optimierung des Gesamtvorhabens erarbeiten.